§ 1 Leistungsumfang
Die Dienstleistungsagentur „Lotos AG“ (nachfolgend „lotos.ag“ genannt) erbringt
gegenüber ihren Auftraggebern Dienstleistungen im Bereich Übersetzung, Lektorat
und Text. Die lotos.ag fertigt im Rahmen der von ihr angenommenen Aufträge
durch ausgebildete und erfahrene muttersprachliche Übersetzer Übersetzungen und
Lektorate in alle Sprachen an. Die lotos.ag ist berechtigt, einzelne oder
sämtliche Vertragsleistungen sowohl durch eigenes Personal, als auch durch
sorgfältig ausgewählte freie Mitarbeiter erbringen zu lassen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle von der lotos.ag angebotenen oder zugesagten Auftragsleistungen,
zusätzlich vereinbarte Dienst- und sonstige Nebenleistungen, verbindliche
Fristen und Termine sowie die vom Auftraggeber zu erfüllenden Zahlungspflichten
und sonstigen Gegenleistungen bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen
Vereinbarung. Dies gilt auch für solche Leistungen, die durch freie Mitarbeiter
der lotos.ag erbracht werden.
Angebote, Aufträge sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre
Verbindlichkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch die lotos.ag.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und Dritter werden nur dann
Vertragsinhalt, wenn diese der lotos.ag schriftlich vorliegen und von ihr in
schriftlicher Form ausdrücklich anerkannt werden.
§ 3 Verzug und Unmöglichkeit
Die Einhaltung und Erfüllung aller vertraglich bestätigten Leistungen der
lotos.ag setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten
rechtzeitig und umfassend nachkommt. Dies betrifft insbesondere vom
Auftraggeber erbetene Informationen und Unterlagen, notwendige Genehmigungen
und rechtzeitige Freigaben.
Wird die Erfüllung einer oder mehrerer vertraglich geschuldeter
Auftragsleistungen der lotos.ag durch vorbezeichnete Erfüllungshindernisse
stark beeinträchtigt oder unmöglich, so gilt als vereinbart, dass die lotos.ag
dann von ihren Vertragsverpflichtungen frei ist. In diesem Fall erfolgt die
Berechnung von 10% des entgangenen Umsatzes durch die lotos.ag.
Bei allen Vertragsstornierungen durch den Auftraggeber kann die lotos.ag 10%
der vereinbarten Konditionen in Rechnung stellen. Bei Übersetzungen, die
bereits in Arbeit sind, wird die bereits geleistete Arbeit in Rechnung
gestellt. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach gesetzlichen
Bestimmungen bleibt kostenmässig damit unberührt.
Bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
in Frage stellen, bei Zahlungsverzug gegenüber der lotos.ag, im Falle des
Konkurses oder des Nachsuchens eines Vergleiches wird die lotos.ag mit ihren
Kooperationspartnern unbeschadet von allen bereits vertraglich vereinbarten Folgeleistungen
befreit.
Wird durch die lotos.ag oder einen ihrer Kooperationspartner eine vertraglich
vereinbarte Leistung schuldhaft nicht erbracht, so kann der Auftraggeber
Schadensersatz fordern. Dieser ist auf max. 20% der vertraglich vereinbarten
Vergütung für den Teil der nicht erbrachten Leistung begrenzt.
Die lotos.ag und ihre Kooperationspartner trifft kein Verschuldensvorwurf bei
höherer Gewalt, kurzfristiger Mitarbeitererkrankung (mit Nachweisführung),
Streik, Aussperrung und Umständen, welche auf einem unverschuldeten bzw.
unabwendbaren Ereignis beruhen.
§ 4 Konkurrenzschutz
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gilt jeweils nach dem letzten Einsatz als
vertraglich vereinbart, dass die von lotos.ag zum Einsatz gebrachten
Übersetzer/Dolmetscher für die Dauer von 18 Monaten vom Auftraggeber nicht
direkt, auch nicht aushilfsweise, angestellt oder von diesem als freiberufliche
Mitarbeiter beauftragt werden dürfen. Dies bezieht sich auch auf alle weiteren
durch die lotos.ag vermittelten Serviceleistungen sowie die in Anspruch
genommenen Leistungen der Kooperationspartner.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Bestimmungen wird
eine Konventionalstrafe von CHF 10‘000.- vereinbart.
§ 5 Vertraulichkeit
Sämtliche der lotos.ag von Kunden zur Verfügung gestellten Texte, Dokumente und
Unterlagen unterliegen der absoluten Geheimhaltungspflicht seitens der
lotos.ag und ihrer Partner. Die lotos.ag vereinbart mit ihren Partnern
schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen.
§ 6 Abnahme
Der Auftraggeber der lotos.ag hat jeden Text sofort nach Erhalt auf Mängel zu
prüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Mängel
erfolgen. Die lotos.ag hat das Recht der Nachbesserung beanstandeter Texte.
Erfolgt nicht innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Mängelrüge, gilt der
Auftrag als vertragsgemäss erbracht.
§ 7 Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
Die Vergütung aller erbrachten Leistungen der lotos.ag und ihrer Mitarbeiter
wird direkt durch die lotos.ag in Rechnung gestellt. Eine direkte
Leistungsvergütung an Personal der lotos.ag oder deren Mitarbeiter ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Eilaufträgen oder kurzfristigen Auftragsänderungen, kann die lotos ag.
einen Zuschlag von 20% auf die vertraglich vereinbarte Dienstleistung berechnen.
Alle im Vertrag genannten Preise der lotos.ag sind Nettopreise zuzüglich der
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Alle Rechnungen der lotos.ag werden mit Übersendung an den Auftraggeber,
spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die lotos.ag ist
berechtigt, mit dem Auftraggeber terminlich eine Gesamt- oder Abschlagszahlung
für die zu erbringende Leistung vertraglich zu vereinbaren. Alle
Rechnungsbegleichungen (auch die ausländischer Auftraggeber) sind in EUR oder
CHF vorzunehmen.
Leistet ein Auftraggeber die Vergütung nicht fristgemäss, ist die lotos.ag
berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale von CHF 10.00 zu erheben. Sie
kann weiterhin unbeschadet dieser Möglichkeit einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend machen und Verzugszinsen von bis zu 12% fordern.
Bei Nichteinlösung ungedeckter Schecks wird die dafür fällige Bankgebühr dem
Auftraggeber berechnet.
Gegen alle finanziellen Ansprüche der lotos.ag kann nur aufgerechnet werden,
wenn Forderungen des Auftraggebers unbestritten sind oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt.
§ 8 Geltungsbereich
Alle Dienstleistungen der lotos.ag erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Auftragserteilung an die lotos.ag
als akzeptiert gelten. Die lotos.ag ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
§ 9 Haftung
Die lotos.ag übernimmt eine Haftung, soweit eine solche in den vorstehenden
Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind grundsätzlich alle
Ansprüche aus einem fehlerhaften Vertragsabschluss.
Offensichtliche Mängel der lotos.ag-Leistungen sind nur in schriftlicher Form
binnen einer 5-tägigen Frist nach Leistungserbringung anzuzeigen, andernfalls
erlischt der Gewährleistungsanspruch. Der Auftraggeber stellt die lotos.ag frei
von Ansprüchen, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort aller vertraglichen Leistungen der lotos.ag und ihrer
Auftraggeber ist Luzern.
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Luzern
vereinbart.