Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Leistungsumfang
Die Dienstleistungsagentur „Lotos AG“ (nachfolgend „lotos.ag“ genannt) erbringt gegenüber ihren Auftraggebern Dienstleistungen im Bereich Übersetzung, Lektorat und Text. Die lotos.ag fertigt im Rahmen der von ihr angenommenen Aufträge durch ausgebildete und erfahrene muttersprachliche Übersetzer Übersetzungen und Lektorate in alle Sprachen an. Die lotos.ag ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Vertragsleistungen sowohl durch eigenes Personal, als auch durch sorgfältig ausgewählte freie Mitarbeiter erbringen zu lassen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle von der lotos.ag angebotenen oder zugesagten Auftragsleistungen, zusätzlich vereinbarte Dienst- und sonstige Nebenleistungen, verbindliche Fristen und Termine sowie die vom Auftraggeber zu erfüllenden Zahlungspflichten und sonstigen Gegenleistungen bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für solche Leistungen, die durch freie Mitarbeiter der lotos.ag erbracht werden.
Angebote, Aufträge sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch die lotos.ag.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und Dritter werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese der lotos.ag schriftlich vorliegen und von ihr in schriftlicher Form ausdrücklich anerkannt werden.

§ 3 Verzug und Unmöglichkeit
Die Einhaltung und Erfüllung aller vertraglich bestätigten Leistungen der lotos.ag setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und umfassend nachkommt. Dies betrifft insbesondere vom Auftraggeber erbetene Informationen und Unterlagen, notwendige Genehmigungen und rechtzeitige Freigaben.
Wird die Erfüllung einer oder mehrerer vertraglich geschuldeter Auftragsleistungen der lotos.ag durch vorbezeichnete Erfüllungshindernisse stark beeinträchtigt oder unmöglich, so gilt als vereinbart, dass die lotos.ag dann von ihren Vertragsverpflichtungen frei ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung von 10% des entgangenen Umsatzes durch die lotos.ag.
Bei allen Vertragsstornierungen durch den Auftraggeber kann die lotos.ag 10% der vereinbarten Konditionen in Rechnung stellen. Bei Übersetzungen, die bereits in Arbeit sind, wird die bereits geleistete Arbeit in Rechnung gestellt. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach gesetzlichen Bestimmungen bleibt kostenmässig damit unberührt.
Bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, bei Zahlungsverzug gegenüber der lotos.ag, im Falle des Konkurses oder des Nachsuchens eines Vergleiches wird die lotos.ag mit ihren Kooperationspartnern unbeschadet von allen bereits vertraglich vereinbarten Folgeleistungen befreit.
Wird durch die lotos.ag oder einen ihrer Kooperationspartner eine vertraglich vereinbarte Leistung schuldhaft nicht erbracht, so kann der Auftraggeber Schadensersatz fordern. Dieser ist auf max. 20% der vertraglich vereinbarten Vergütung für den Teil der nicht erbrachten Leistung begrenzt.
Die lotos.ag und ihre Kooperationspartner trifft kein Verschuldensvorwurf bei höherer Gewalt, kurzfristiger Mitarbeitererkrankung (mit Nachweisführung), Streik, Aussperrung und Umständen, welche auf einem unverschuldeten bzw. unabwendbaren Ereignis beruhen.

§ 4 Konkurrenzschutz
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gilt jeweils nach dem letzten Einsatz als vertraglich vereinbart, dass die von lotos.ag zum Einsatz gebrachten Übersetzer/Dolmetscher für die Dauer von 18 Monaten vom Auftraggeber nicht direkt, auch nicht aushilfsweise, angestellt oder von diesem als freiberufliche Mitarbeiter beauftragt werden dürfen. Dies bezieht sich auch auf alle weiteren durch die lotos.ag vermittelten Serviceleistungen sowie die in Anspruch genommenen Leistungen der Kooperationspartner.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Bestimmungen wird eine Konventionalstrafe von CHF 10‘000.- vereinbart.

§ 5 Vertraulichkeit
Sämtliche der lotos.ag von Kunden zur Verfügung gestellten Texte, Dokumente und Unterlagen unterliegen der absoluten Geheimhaltungspflicht seitens der lotos.ag und ihrer Partner. Die lotos.ag vereinbart mit ihren Partnern schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen.

§ 6 Abnahme
Der Auftraggeber der lotos.ag hat jeden Text sofort nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Mängel erfolgen. Die lotos.ag hat das Recht der Nachbesserung beanstandeter Texte. Erfolgt nicht innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Mängelrüge, gilt der Auftrag als vertragsgemäss erbracht.

§ 7 Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
Die Vergütung aller erbrachten Leistungen der lotos.ag und ihrer Mitarbeiter wird direkt durch die lotos.ag in Rechnung gestellt. Eine direkte Leistungsvergütung an Personal der lotos.ag oder deren Mitarbeiter ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Eilaufträgen oder kurzfristigen Auftragsänderungen, kann die lotos ag. einen Zuschlag von 20% auf die vertraglich vereinbarte Dienstleistung berechnen.
Alle im Vertrag genannten Preise der lotos.ag sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Alle Rechnungen der lotos.ag werden mit Übersendung an den Auftraggeber, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die lotos.ag ist berechtigt, mit dem Auftraggeber terminlich eine Gesamt- oder Abschlagszahlung für die zu erbringende Leistung vertraglich zu vereinbaren. Alle Rechnungsbegleichungen (auch die ausländischer Auftraggeber) sind in EUR oder CHF vorzunehmen.
Leistet ein Auftraggeber die Vergütung nicht fristgemäss, ist die lotos.ag berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale von CHF 10.00 zu erheben. Sie kann weiterhin unbeschadet dieser Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen und Verzugszinsen von bis zu 12% fordern.
Bei Nichteinlösung ungedeckter Schecks wird die dafür fällige Bankgebühr dem Auftraggeber berechnet.
Gegen alle finanziellen Ansprüche der lotos.ag kann nur aufgerechnet werden, wenn Forderungen des Auftraggebers unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

§ 8 Geltungsbereich
Alle Dienstleistungen der lotos.ag erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Auftragserteilung an die lotos.ag als akzeptiert gelten. Die lotos.ag ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

§ 9 Haftung
Die lotos.ag übernimmt eine Haftung, soweit eine solche in den vorstehenden Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Ansprüche aus einem fehlerhaften Vertragsabschluss.
Offensichtliche Mängel der lotos.ag-Leistungen sind nur in schriftlicher Form binnen einer 5-tägigen Frist nach Leistungserbringung anzuzeigen, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Der Auftraggeber stellt die lotos.ag frei von Ansprüchen, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort aller vertraglichen Leistungen der lotos.ag und ihrer Auftraggeber ist Luzern.
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Luzern vereinbart.